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24.03.2022

Hygieneregeln für Gottesdienste bekräftigt: Katholische Kirche bleibt vorsichtig

Auch bei Gottesdiensten werden die FFP2-Masken noch länger ständige Begleiter sein.

Auch bei Gottesdiensten werden die FFP2-Masken noch länger ständige Begleiter sein. Foto: Valerio Errani / Pixabay

Eichstätt. (pde) – Auch wenn die Gottesdienste der Kirchen aufgrund einer Änderung innerhalb der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit dem vergangenen Wochenende auch ohne zahlenmäßige Obergrenze erlaubt sind, setzt das Bistum auf Vorsicht bei der Lockerung der Hygienerichtlinien. In einem Schreiben an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneuert der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber die geltenden Hygienevorschriften für Gottesdienste.

Demnach besteht für alle Beteiligten an liturgischen Feiern in geschlossenen Räumen grundsätzlich immer die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, außer am festen Sitz- oder Stehplatz, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Personen eingehalten werden kann, die nicht demselben Hausstand angehören. Anderenfalls gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Beim Gang zum Kommunionempfang besteht ebenso Maskenpflicht. Lediglich beim Empfang der Kommunion wird die Maske kurz beiseite genommen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen, jüngere sind ganz befreit. Keine Maskenpflicht besteht bei Gottesdiensten im Freien.

Die Maskenpflicht gilt unverändert auch für den liturgischen Dienst, also Ministrantinnen und Ministranten, Lektorinnen und Lektoren, Kantorinnen und Kantoren, Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer sowie die Zelebranten. Auch sie dürfen die Masken abnehmen, wenn der Abstand am festen Sitz- oder Stehplatz eingehalten wird sowie beim Vortrag von Lesungen, Gebeten oder liturgischem Gesang. Für die beim Gottesdienst Beteiligten gelten noch eine Reihe weiterer hygienischer Vorschriften. So dürfen beispielsweise Ministrantinnen und Ministranten die liturgischen Geräte erst berühren, wenn sie vorher die Hände desinfiziert haben oder Handschuhe tragen.

Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Besucher die Kirche geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln bei der vorher festgelegten Ausgangspforte, die während des Verlassens der Kirche geöffnet bleibt, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss. Die Hygienevorschriften schreiben für Kirchen ferner vor, dass eine möglichst gute Raumbelüftung sicherzustellen sei sowie entsprechende raumlufttechnische Anlagen mit möglichst hohem Außenluftanteil zu versorgen seien.

Die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten durch Chöre oder Instrumentalgruppen ist möglich. Hier gelten die Schutz- und Hygienekonzepte des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Diese sehen insbesondere für Proben umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen vor, die von den Musikgruppen entsprechend beachtet werden müssen.

Die nächsten Termine

Donnerstag, 18. April
72-Stunden-Aktion
Veranstalter: BDKJ
Freitag, 19. April
16.30 Uhr
Frühjahrsvollversammlung Dekanatsrat
Ort: Kath. Pfarrheim Herrieden, Marktplatz 2
Veranstalter: Dekanat Herrieden
Sonntag, 21. April
17.07 Uhr
Mittwoch, 24. April
14.30 Uhr
Dekanatskonferenz
Ort: Wassertrüdingen
Veranstalter: Dekanat Herrieden
Samstag, 27. April
10.00 Uhr