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08.04.2020

„Kirche als Herzensverbindung leben“: Regelungen für Karwoche und Osterfeier

Bild: Christine Limmer In: Pfarrbriefservice.de

Eichstätt. (pde) – „Strukturen und Sozialgestalt der Kirche treten gerade in den Hintergrund, es ist nun eine Zeit, unser Kirchesein umso mehr als Herzensverbindung zu leben“: Damit hat Bischof Gregor Maria Hanke die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Diözese Eichstätt zu kreativen Formen der Hilfsbereitschaft und Solidarität aufgerufen.

Im kirchlichen Alltag werde diakonisches Handeln oft an professionalisierte Institutionen delegiert. „Nun gilt es, diese Grundform christlicher Lebensweise in meinem täglichen Leben zu verwirklichen“, so Hanke. Seelsorglich stelle diese Zeit gravierender Einschränkung freiheitlicher Grundrechte eine bislang nicht gekannte Herausforderung dar. Vielleicht sei es jetzt an der Zeit, zu einer Freiheit zu finden, die mehr meine. „Es geht um die Freiheit, verbindlich zu sein für Menschen, für die wir verantwortlich sind.“ Wo derzeit Grenzen der sichtbaren Gemeinschaft als Kirche aufgegeben und äußere Strukturen relativiert sind, muss nach den Worten von Bischof Hanke „die glaubende und liebende Herzensverbindung untereinander praktiziert werden. Dann bleibt Kirche lebendig, weil wir Gott Raum zum Wirken anbieten.“

Palmbüschen zum Abholen, kein Osterfeuer

Für die Feier der Karwoche unter den besonderen Umständen der Coronakrise hat das Eichstätter Generalvikariat den Pfarreien Vorschriften der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung sowie weitere Hinweise mitgeteilt. So sollen die Palmbuschen des Palmsonntags innerhalb von privat gefeierten Liturgien gesegnet werden. Danach werden sie unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der Ausgangsbeschränkungen den Gläubigen zur Abholung zur Verfügung gestellt.

Das österliche Triduum, also die zusammenhängende, dreitägige Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi, die mit der Abendmahlsfeier am Gründonnerstag beginnt, kann gegebenenfalls zusammen mit dem Pastoralteam stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Die Kirchen bleiben während dieser Zeit geschlossen. Die Feier der Osternacht in der vom Vatikan vorgegebenen Form darf nur in Pfarrkirchen zelebriert werden. Es gibt kein Osterfeuer, die Osterkerze wird am Leuchter entzündet. Weih- und Taufwasser kann außerhalb der Feier der Osternacht gesegnet werden. Die Speisensegnung, sofern sie sich vor Ort ermöglichen lässt und gewünscht ist, kann analog zur Segnung der Palmbuschen vorgenommen werden. Diese Regelungen gelten auch für die klösterlichen Gemeinschaften und Wallfahrtsorte.

Zusätzlich zu den Vorschriften für die Karwoche und Osterfeier hat das Generalvikariat den Seelsorgern Anweisungen zur Spendung der Sakramente der Buße und der Krankensalbung gegeben. Die Beichte im Beichtstuhl ist untersagt, sie darf nur unter Einhaltung der hygienischen Vorgaben und des Beichtgeheimnisses in einem größeren Raum stattfinden. Beichte per Telefon oder Internet ist nicht möglich.

Der Osterbrief von Bischof Gregor Maria Hanke, die Anweisungen des Generalvikariates sowie weitere Informationen zum Umgang der Diözese Eichstätt mit der Coronakrise sind abrufbar unter: www.bistum-eichstaett.de/coronavirus.

Die nächsten Termine

Donnerstag, 18. April
72-Stunden-Aktion
Veranstalter: BDKJ
Sonntag, 21. April
17.07 Uhr
Mittwoch, 24. April
14.30 Uhr
Dekanatskonferenz
Ort: Wassertrüdingen
Veranstalter: Dekanat Herrieden
Samstag, 27. April
10.00 Uhr
Samstag, 04. Mai
13.30 Uhr