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25.11.2021

Vom Wert der Vielfalt - Vortragsreihe "Was blüht denn da?" wird fortgesetzt

Exkursionsteilnehmende besichtigen extensiv bewirtschaftetes Ackerland

Herrieden. (hmr) – Seit über einem Jahr widmen sich Katholische Erwachsenenbildung (KEB) und weitere regionale Akteure im Landkreis Ansbach dem Thema Artenvielfalt. In der „Was blüht denn da"- Reihe wurden in bisher vier verschiedenen Handlungsfeldern vielfältige Herausforderungen beleuchtet und diskutiert. Zuletzt stand die faire Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Programm.

Im Impulsvortrag stellte Tobias Pape vom Netzwerk blühende Landschaften fest, dass in vielen Bereichen kein Wissens- sondern ein Umsetzungsdefizit besteht. So müsse die Vertragsnaturschutzfläche laut gesetzlicher Vorgaben in Bayern bis 2023 auf 180.000 ha verdoppelt werden. Auch die Zusammenarbeit benachbarter Städte und Gemeinden wäre generell hilfreich und könnte beispielsweise den Aufbau eines Biotopverbundes beschleunigen, so Prof. Dr. Martin Döring von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Allerdings existieren viele kleine Problembaustellen, u.a. durch die zunehmende Versiegelung und Bebauung oder wegen fehlender Ansprechpartner vor Ort. Neben Kommunen und privaten Grundstücksbesitzern könnten auch die Kirchen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Artenvielfalt leisten, wie Klaus Fackler von Landschaftspflegeverband Mittelfranken feststellte. Kirchengrund wird in der Region zwar meist noch günstig an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet und es existieren auch Empfehlungen was die Umsetzung anbelangt. Allerdings ist die tatsächliche praktische Umsetzung und Effektivität der Maßnahmen oftmals noch nicht gegeben.

Eine Möglichkeit zur Abhilfe und kostenlosen Beratung stellte Dr. Linda Trein im Vortrag zum Thema „Fairpachten“ vor. Im Rahmen dieses vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projektes, werden Grundeigentümer/-innen beraten, welche Maßnahmen auf ihren Acker- oder Grünlandflächen sinnvoll umgesetzt werden können. Die Palette reicht dabei von einfach umzusetzenden Blühstreifen oder Feldlerchenfenstern bis hin umfangreicheren Maßnahmen zur naturverträglichen Nutzung von Wiesen oder Streuobstbeständen. Die ausgewählten Maßnahmen können dann vom Flächeneigentümer über Verträge mit der Pächterin oder dem Pächter vereinbart werden. Hilfreich sind dabei online abrufbare Maßnahmensteckbriefe und Musterpachtverträge.

Generell ist es bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen wichtig, ökologische Mindeststandards zu vereinbaren und über das Thema überhaupt ins Gespräch zu kommen. Ein Pächterwechsel sei in den meisten Fällen nicht erforderlich, so Trein. Natürlich müssen auch die Kosten für Maßnahmen im Blick behalten werden. Etwaige Mehrkosten z.B. durch die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen mit Saatgutmischungen, können aber oftmals über verschiedene staatliche Fördertöpfe oder mittels Kooperationen u.a. mit dem Netzwerk blühende Landschaften oder dem WWF gedeckt werden. Abschließend wurde betont, dass breite Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen vor Ort ist. Die KEB wird im nächsten Jahr die Reihe mit Vorträgen und Exkursionen fortsetzen.

Die nächsten Termine

Samstag, 27. April
10.00 Uhr
Samstag, 04. Mai
13.30 Uhr
Mittwoch, 08. Mai
14.30 Uhr
GR und RL-Treffen
Ort: Herrieden
Freitag, 10. Mai
17.00 Uhr
Samstag, 18. Mai
10.00 Uhr